Versichererwechsel
Liebe Vorstandskolleginnen,
liebe Vorstandskollegen,
wie Euch ja bereits bekannt ist, hat der Landesverband die Kollektiv-Versicherungen bei dem KVD, bzw. der Baloise zum 31.12.2024 gekündigt und zum 01.01.2025 eine neue Kollektiv-Versicherung abgeschlossen.
Über diesen Versichererwechsel müssen alle Vorstände der Vereine sowie die versicherten Gartenfreundinnen und Gartenfreunde in geeigneter Form informiert werden.
Das kann z.B. durch Info im Aushang-/Informationskasten des Vereins oder auf der Homepage des Vereins geschehen.
Der LHJK hat zwei Informationsblätter mit Rundschreiben 5/2024 herausgegeben, die verwendet werden können.
Ab dem 01.01.2025 werden die Kollektiv-Versicherungen über den
LKV Landesverbands-Kleingartenversicherungsservice GmbH
Unter Sachsenhausen 35, 50667 Köln
T: +49 221 2924 555 0
M:+49 176 168 720 59
HRB 110143 – Registergericht: AG Köln
Sitz der Gesellschaft ist Köln
Geschäftsführer: Alexander Leunig
abgewickelt.
Das betrifft neben den Versicherungen für die Kleingärtner (FED-Versicherungen + Unfallversicherungen) auch folgende Vereins-Versicherungen:
Vereinshaftpflicht
Vermögensschadenhaftpflicht
Dienstfahrtenkasko und Verkehrsrechtsschutz
Kollektiv-Unfallversicherung
Die Kollektiv-Versicherungsverträge sind ab diesem Zeitpunkt bei der
Janitos Versicherung AG
(Tochtergesellschaft der Gothaer Allgemeine Versicherung AG)
eingedeckt.
Wie bereits mehrfach mitgeteilt, werden alle Konditionen 1 : 1 übernommen.
Das betrifft sowohl die aktuellen Prämiensätze, als auch die derzeit bestehenden Versicherungsdeckungen.
Die Schadenbearbeitung wird ab dem 01.01.2025 dann über den LKV Landesverbands-Kleingartenversicherungsservice GmbH erfolgen.
Entsprechende neue Formulare werden zu gegebener Zeit noch zur Verfügung gestellt.
Der Weg der Schadenmeldungen bleibt so, wie bisher.
(Meldung an den Vorstand, Weiterleitung an den Stadt- und Kreisverband, von dort an den LKV)
Bitte beachten Sie noch folgende Ausnahmen:
Sollten Sie für Ihren Verein separate Versicherungen (z.B. für Vereinsheime, besondere Geräteversicherungen, o.ä.) über den KVD abgeschlossen haben, so sind diese durch die Kündigung der Kollektiv-Versicherungen nicht betroffen. Das bedeutet, diese Versicherungen bleiben unverändert bestehen, wenn diese nicht fristgerecht gekündigt werden.
Eine Kündigung müsste bis 30.09.2024 zum 01.01.20235 erfolgen.
Der neu gegründete LKV Landesverbands-Kleingartenversicherungsservice GmbH hat angekündigt auch für diese Versicherungen eine 1:1 Lösung anzustreben, allerdings benötigt der LKV zur Prüfung die aktuellen Vertragsunterlagen. Der LKV wird dann ein Angebot der Janitos Versicherung AG einholen und sich bei dem jeweiligen Verein melden.
Für Rückfragen - per Mail an unser Postfach suk-offenbach@t-online.de - stehen wir gerne zur Verfügung.
Mit freundlichen Grüßen
Olaf Standhardt
1.Vorsitzender
Stadt- und Kreisverband Offenbach
der Kleingärtner e.V.
Hofheimer Str. 5
63128 Dietzenbach
Tel.: 06074 / 814562
Mail: olaf.standhardt@t-online.de
www.kleingarten-offenbach.de